Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anlehrung
Artikel davor:
Anlegeramt
Anlegung
Anlehen
Anlehenspräsentgeld
anlehensweise
1anlehnen
2anlehnen
(Anlehner)
Anlehnung
Anlehnungschaft
Anlehrung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
- wann der kläger von seiner klag ... darumben abstehen will, daß er die klag auß zorn ... oder boßhaffter anlehrung eingewendet, soll er ... zu erstattung deß ehrlichen leumuets ... angehalten ... werdenNÖLGO. 1656 I 13 pr.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
anleiden
Anleihe
anleihen
Anleiher
Anleihung
Anleit
Anleitanschlag
anleitbar
Anleitbesitzung