Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anleitbar

anleitbar

der Anleit (I) fähig
  • es kein gute folg ist, daß, wann an einem orth der Cajus ein lehen hat, und andere lehen desselbigen orths ... schon anlaitbar seyn, daß eben darumb auch sein des Caji lehen für anlaitbar zu halten
    1721 Bluemblacher 28
  • leibgeding und die freystift sind eigentlich nicht anlaitbar 
    oJ. Schmeller2 I 1528
unter Ausschluss der Schreibform(en):