Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anleitbar
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Anleihung
Anleit
Anleitanschlag
anleitbar
der Anleit (I) fähig
- es kein gute folg ist, daß, wann an einem orth der Cajus ein lehen hat, und andere lehen desselbigen orths ... schon anlaitbar seyn, daß eben darumb auch sein des Caji lehen für anlaitbar zu halten1721 Bluemblacher 28Faksimile (ca. 103 KB)
- leibgeding und die freystift sind eigentlich nicht anlaitbaroJ. Schmeller2 I 1528Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"