Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anlieger
Artikel davor:
Anleitungsbrief
anleitsweise
Anleitzettel
anlendung
anlernen
anliefern
Anlieferung
anliegen
Anliegen
Anliegenheit
Anlieger
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
anläger, nd. anligger
I
Grenznachbar
- so soll in concursu retractuum ... der anläger das vorrecht vor dem agnaten, der nicht zugleich anläger ist, zum abtrieb behalten1797 Breidenbach 80Faksimile - in Google Books
- solche anlieger [am fluß] ... verlangten ihren anteil am eroberten bodenoJ. Goethe/DWB. I 403Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Knapp,NBeitr. 88
- SchwäbWB. I 237
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Teilhaber an einem Geschäft
- SchwäbWB. I 237 [ohne Beleg]
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Anliegung
anloben
Anloben
Anlobenbrecher
Anlobgeld
Anlöbnis
Anlobung
Anlobungschein
anlosen