Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anrufen
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I jemanden ansprechen
- 1 wörtlich
- 2 übertragen: ansprechen, angehen, bitten
- a auch substantiviert: Bitte, Forderung
- b um Hilfe bitten
- c insbesondere richterliche Hilfe anrufen, rechtliche Genugtuung fordern, daher auch: klagen mit persönlichem Akkusativ-Objekt
- d auch substantiviert
- e in besonderen Fällen
- 3 befehlen
II etwas ausrufen