Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anschlagen
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I in sinnlicher Bedeutung: an etwas schlagen
- 1 intransitiv: die Glocke: zum Sturmgeläut
- -- zum Zeichen des Friedens
- 2 jemanden an den Pranger stellen
- 3 mit sachlichem Objekt
II übertragen; transitiv