Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ansicht

Ansicht

vgl. Angesicht

I
  • haben sie dieselbigen bekentnus zu einem großern ansicht vor gehegtem ding bekrefftigen wollen
    1513 GörlitzRatsAnn. I/II 227
II aenzichte toghen ende bieden sich persönlich vorstellen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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