Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ansichziehen
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- daß [kein Stück eines Kapitals] könne noch möge angegrieffen, alieniret, verzehret ..., consumiret, an sich gezogen ... werden1616 MittSchulg. 3 (1893) 219
- durch ansichziehen, durch geheiß, zůlassung, und mit gebot einem etwas zů verschaffenoJ. Murner,Inst. 58Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519 - in DRQEdit
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