Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ansichziehen

ansichziehen

  • daß [kein Stück eines Kapitals] könne noch möge angegrieffen, alieniret, verzehret ..., consumiret, an sich gezogen ... werden
    1616 MittSchulg. 3 (1893) 219
  • durch ansichziehen, durch geheiß, zůlassung, und mit gebot einem etwas zů verschaffen
    oJ. Murner,Inst. 58