Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anstiften

anstiften

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nd. anstichten 

I jemanden zu einer Sache anhalten, veranlassen
-- etwas veranlassen
  • wann ... iemant ... rebellion anstüftet 
    18. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 1003
II einen Bauern ansetzen
vgl. abstiften
Sachhinweis: Gegensatz ~abstiften 
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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