antrauen

(jm.) zur Frau geben; sich jn. antrauen lassen sich mit jm. verheiraten lassen
vgl. androhen
  • liesse er sich zur dritten ehe-gemahl ... frau Annam ... anthrauen
    1727 Hoheneck II 99 Faksimile
  • da der braͤutigam seine verlobte braut, der mann seine angetraute ehefrau haben und behalten soll
    1748 Struve,Erkl. 53
  • N. habe sich des lasters der zwofachen ehe dadurch schuldig gemacht, daß er neben seiner noch lebenden und rechtmaͤssig angetrauten ehefrau sich auch noch die N. antrauen lassen
    1792 Kuppermann,JurWB. 63