Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anwenden
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(Anweisung)
Anweisungsbefehl
Anweisungsempfänger
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Anweisungszettel
anwenden
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I
verwenden, aufwenden, verbrauchen
- die 38 nuwe gr. mag er ... anwenden nach syner begerunge1430 MittOsterland 5 (1862) 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 60 gulden an zcinse legen und anwenden1505 MittOsterland 5 (1862) 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in vnser ... nuth vnd fromen wissentlich gekart vnnd angewant1553 CalenbergUB. IX 262Faksimile (ca. 156 KB)
- die hebungen zu der kirchen gebewen vnd der ... kirchendiener vnterhaltung ... angewendet1573 Sachsse,MecklUrk. 285Faksimile (ca. 133 KB)
- da behalter des vertrauten guetes zu notwendiger erhaltung deßelben ... von dem seinigen ... was angewendet, daß soll ime ... erstatttet werden1599 NÖLREntw. II 7 § 8
- hienter welches [des Vormunds] wust und willen er [das Mündel] des seinen nichts ... soll anwenden16. Jh. BreslStR. 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann die vögt ... von der statt reysen und daher kosten anwendenBernGS. 1615 Bl. 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ain gebirende zerung ohne allen überfluß oder nachtrunk anwenden1644 Tirol/ÖW. III 70Faksimile (ca. 51 KB)
- gelder ... zu abrichtung der capitalien ... angewendet1666 Lahner,Samml. 731Faksimile - in Google Books
- angewandte kosten1697 RevalStR. I 265Faksimile (ca. 166 KB)
- auff die unkosten ... angewand werden1707 SudetenHGO. Register
III
Fleiß aufwenden
- so aber die partheyen nach angewanten fleisse nicht können vertragen werdenn1562/77 LünebNGO. 348Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die unterlassung einer sorg, hut oder pflicht ..., welche ein fleissiger und eigenlicher mann in seinen eigenen sachen anwenden wurde1709 Mutach 93Faksimile (ca. 156 KB)
- alle bemühung anzuwenden1724 MittKönigsberg 2 (1910) 179
- BrandenbSchSt. IV 103
IV
- neue gesetze können auf schon vorhin vorgefallene handlungen ... nicht angewendet werden1794 PreußALR. Einl. § 14
V
sich gegen jemanden wenden
- an ainen fromen ... man ... komen sein, den angwendt, von einem pfäritt geschlagen ... und ... ermordt1466 AugsbChr. II 313 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VI
anfallen
- geschehe, das die stadt und das land zu Berlin an uns wenden von unsen swager1327 Brinckmeier I 120Faksimile (ca. 165 KB)
Artikel danach:
Anwendensgerechtigkeit
Anwendung
anwerben
Anwerbung
Anwerder
anweren
anwerfen
Anwerfer
(Anwerfung)