Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anzughammel

Anzughammel

Hammel als Naturalabgabe, die von jeder in den Wald eingetriebenen Herde an die zuständigen Forstbediensteten zu leisten ist
bdv.: Abzugshammel
  • [denen forstbedienten wird inhibiret,] von den hirten keine an- oder abzugs-hammel zu fordern, sondern sich an denen gewoͤhnlichen weide-hammeln, nemlich aus jedem dorffe ... jaͤhrlich ein stuͤck, begnuͤgen lassen
    1720 Holz- u. Jagd O. d. Uckermark/Rabe,PreußG. I 1 S. 553