Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Apfelgeld
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Apengaet
Apfel
Apfelbaum
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Apfelgeld
Ablösung von Apfeldienst
vgl.
Herrenapfel
- ein sester aepfel gelts16. Jh. RenchtalKopialbuch/DRWArch.
- "alljährlich wurde eine solche Abgabe als herrenäpfel auch an den Rat von Lübeck und an den von Hamburg geleistet. In der Franzosenzeit eingegangen, lebte sie nach der Befreiung wieder auf, um indes bald -- gegen 1830 -- in eine Geldabgabe umgewandelt zu werden, die als apfelgeld bis zum Jahre 1867 bestanden hat"um 1830 Finder,Vierlande I 170