Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Apothekergewicht

Apothekergewicht

  • keinem das apotecergewicht vor das cramergewicht, noch das cramergewicht vor das apotecergewicht geben: sondern sollen unter beeden einen unterschied machen
    1656 Rothenburg o.T./JbMittelfrk. 45 (1896) 59
  • 1772 JbKunsthistKaiserh. 24 (1903) p. 62
  • 1830 SchleswHWB. I 160
unter Ausschluss der Schreibform(en):