Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Arbeitsherr
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Arbeitsgeld
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I
Arbeitgeber
- diejenigen [trucker-] gesellen, so ... mit iren vorigen arbeytsherren noch unverglichen seind1598 FrankfZftUrk. I 157
II
Kunde, Auftraggeber
- hab keine kundten / arbeitsherren1695 Beier,Meistersöhne 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)