Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Arbeitstag
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Arbeitsstrafe
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I
Werkeltag
- länger nicht als ... 6 arbeitstage ... für die gefahr zu stehen schuldig seyn1727 PreußSeeR. VI 18
- DWB. I 545
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
"Man unterscheidet Arbeitstage zu Fuß (Fußtage) und Arbeitstage zu Pferde (Pferdetage). ... Zwei Drescher werden für einen Arbeitstag gerechnet."
- Gutzeit,Livl. I 49f.
Faksimile - in Google Books
- Gutzeit,Livl. Nachtr. I 56
III
- beim laden der schiffe unterscheidet man laufende arbeits- und bequeme arbeitstageoJ. Gutzeit,Livl. Nachtr. I 56
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