Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Arbeitstag

Arbeitstag

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I Werkeltag
  • länger nicht als ... 6 arbeitstage ... für die gefahr zu stehen schuldig seyn
    1727 PreußSeeR. VI 18
  • DWB. I 545
II "Man unterscheidet Arbeitstage zu Fuß (Fußtage) und Arbeitstage zu Pferde (Pferdetage). ... Zwei Drescher werden für einen Arbeitstag gerechnet."
III
  • beim laden der schiffe unterscheidet man laufende arbeits- und bequeme arbeitstage 
    oJ. Gutzeit,Livl. Nachtr. I 56
unter Ausschluss der Schreibform(en):