Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Arbeitszeit

Arbeitszeit

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I Arbeitszeit innerhalb 24 Stunden
  • so sollen die bergmaister zue ieder arbeitzeit wochentlich zwier ein ieder sein gebürg mit allem vleiß durchgehen
    1580 NÖsterr./ÖW. XI 200
II beschränkte Arbeitszeit innerhalb eines Jahres
  • daz ... auf dem lande ledige wochenknecht ausser grüener arbeith- ... zeit [nicht] gedultet ... werden
    1599 NÖLREntw. V 160 § 33
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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