Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufbegehren
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aufadeln
Aufalpfahrt
aufantworten
aufarbeiten
Aufarchen
(aufbannen)
(aufbären)
aufbattern
aufbauen
aufbegehren
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I
Einspruch erheben, Genugtuung fordern
- Schmeller2 I 43
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
sich berufen auf etwas
- so aber keine parthey diesen eidt auff begert, mag er ... umbgangen werden1589 MainzUGO.(Saur) 8r