Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufborgen

aufborgen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
entlehnen, Schulden machen
-- reflexiv
  • der magk sich nicht aufborgen auf eigen oder auf erbe
    14. Jh. EisenachStR. 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):