Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufbruch
Artikel davor:
Aufbrand
aufbrechen
Aufbrecher
Aufbrechung
aufbrennen
Aufbrennung
(Aufbring)
aufbringen
Aufbringer
Aufbringung
Aufbruch
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
--
eines Zaunes
- SchweizId. V 369
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
Umpflügen des Bodens
- neügreit und neübrüch oder aufbrüch14. Jh. TractIurIncorp. 14 XII
- auffbruͤch [sind] jene gruͤnd, welche vorhero zwar angebauet gewesen, aber kurtz, oder lang hernach in einen andern bau verkehret worden1679 TractIurIncorp. VI 5Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1726 Chorinsky,Mat.
- SchweizId. V 369
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
Geldentlehnung, Leihsumme
- 1523 SchweizId. V 369
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- ufbruch gelts1646 Niedersimmental 250Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1667 ÖLOProt. 110
V 1
Heeresaufgebot
- 1528 SchweizId. V 369
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
V 3
militärischer Auszug
- daz nieman für sich selb einen löff noch úffbruch mache1465 BremgartenStR. 83Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- SchweizId. V 369
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons