Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufgeber
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II
Übergeber eines Grundstückes
III
- der aufgeber oder vererber1753 TractIurIncorp. 263Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
IV
Ratsherr, der das Aufgabgeld erhebt
- Unger,SteirWsch. 32
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V
Arbeiter beim Hochofen
- Unger,SteirWsch. 32
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"