Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufgebieten
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nl. opgebieden
I 2
zum Gericht
- liesßen unser herren ... alhie auffgebiethen, so sollen die nachbauer nicht weiter ziehen1512 Salzschlirf 68
- MnlWB. V 1732
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ein Grundstück
- der soll es [liegendes Gut] uffgebietten an dem nechsten gericht15. Jh. OppenhStB. 215