Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufgebieten

aufgebieten

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nl. opgebieden 

I auffordern, aufrufen

I 1 zur Heerfolge
I 2 zum Gericht
  • liesßen unser herren ... alhie auffgebiethen, so sollen die nachbauer nicht weiter ziehen
    1512 Salzschlirf 68
  • MnlWB. V 1732
II einfordern, eintreiben
III vor Gericht aufbieten

-- ein Pfand
-- ein Grundstück
  • der soll es [liegendes Gut] uffgebietten an dem nechsten gericht
    15. Jh. OppenhStB. 215
unter Ausschluss der Schreibform(en):