Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufgebig
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nl. opgevich
- das ich das hus cu G. ... fur ein ufgebig huß cu lehen habe1350 RappoltsteinUB. I 480Faksimile (PDF) - digitalisiert im Rahmen von gallica
- die aufgebige oder oeffnungslehen, die mit dem beding einem zugestanden sind, damit der lehen-mann in kriegszeiten dem lehen-herrn ein gewisses ... schloß offen behalte und ihn ... darein aufnehme1727 Leu,EidgR. II 45Faksimile - in Google Books
- DWB. I 652
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- Lexer II 1712 [und öfter]
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- Stallaert II 307
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