Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufhören

aufhören


I
I 1 intransitiv: enden
I 2 transitiv: beenden
II zuhören, aufhorchen
  • herr richter, macht ein still, und schafft einen jeglichen aufhören 
    18. Jh. GrW. III 176
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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