Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auflassen
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Auflaßbrief
I verzichten, übergeben
- 1 feierlich übertragen
- 2 eine Burg (dem Feinde) übergeben
- 3 ein Stück Land zur Benutzung überlassen (von der Obrigkeit)
- 4
- 5 testamentarisch vermachen
- 6
II aufheben, beendigen
- 1 bergmännisch: ein Bergwerk eingehen lassen
- -- eine Festung
- 2 unterlassen, beiseite lassen
- 3 eine Mahnung nachlassen
- 4 das Handwerk aufsagen
- 5 die Arbeit einstellen, streiken
- -- reflexiv: sich erhaben, aufständig sein
- 6 Vertrag kündigen
- -- sich entloben
- 1 jemanden einlassen
- 2 ins Handwerk aufnehmen
- 3 die Länder eines andern überschwemmen
- 4 ein Amt offen, unbesetzt lassen
IV vereinzelt: