Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Auflaßgeld
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Gebühr bei Besitzübertragung
bdv.:
Auflaßschilling
- gibt der ... verkäuffer ein aufflaßgeld, daß er sein recht einem andern aufflassen und übergeben darff1665 Seckendorff,Fürstenstaat 380Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Lexer II 1713
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