Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Auflaßgeld

Auflaßgeld

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Gebühr bei Besitzübertragung
  • gibt der ... verkäuffer ein aufflaßgeld, daß er sein recht einem andern aufflassen und übergeben darff
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 380
  • Lexer II 1713