Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Auflassung

Auflassung

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nd. uplatinge 

I 1 Verzicht, Besitzübertragung
I 2 modern: Einigung über die Übereignung
  • BGB. § 925
  • Martin Wolff, Sachenrecht § 26 Anm. 3
I 3 Vertrag über eheliche Gütergemeinschaft
II Gegenstand der Übergabe, Geliehenes
III Einstellung eines Betriebes, Gebäudes
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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