Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auflegen
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(Aufleg)
Auflege
A wörtlich: eine Sache auf etwas legen
- I insbesondere: die Finger beim Eid auf eine Reliquie, Bibel usw. legen
- -- schwören
- -- das Verladen des Salzes
II insbesondere: aufladen, zum Transport verladen
III Würfel (zum Spiel auf den (Tisch)
IV etwas dem Körper auflegen, anziehen, anlegen
V Waren zum Verkauf (auf den Schragen) legen
VI zur Prüfung vorlegen, Rechnung auflegen
B übertragen
- I befehlen, anordnen
- 1
- 2 eine Last, Leistung auferlegen, Steuer
- 3 zumessen
- 4 ein Amt übertragen
- 5 Eid
- 6 Beweisführung (vor Gericht) auferlegen
- -- reflexiv
- 7
- 8 Truppenstärke bestimmen
- 9 anberaumen
- 1 Geld
- 2 zur Genugtuung anbieten
- -- Schadenersatz leisten, ersetzen
- 3 (Pfand) herausgeben
- 4 überliefern
- 1 Beweis beibringen, beweisen
- 2 behaupten, zuschieben, auslegen, beschuldigen
- 3 einen Namen beilegen
- 4 planen, sich vornehmen
- -- Widerspruch geltend machen
II errichten
III hingeben
IV mit persönlichem Objekt: einsperren, festsetzen
V unterbrechen
VII widersprechen, sich auflehnen
VIII ankündigen
IX (Gericht) eröffnen