Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufleihen
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1auflehnen
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aufleihen
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II
etwas beleihen, etwas darauf leihen
III
zu Lehen geben, verleihen
- wisen oder aker uflichen ze garten1362 RavensburgStR. 153
- Lexer II 1696
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