Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufmarkten
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- die ... gemeinen landschulden, mit deren aufmärten und abkaufen umb pargelt ein scheüchliche übergrosse unbilligkeit verübt1656 Niedersimmental 127Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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