Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufmerksamkeit

Aufmerksamkeit

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Sorgfalt
  • wenn der beschädigte den nachtheil durch anwendung der gewöhnlichen aufmerksamkeit vermeiden konnte
    1794 PreußALR. I 6 § 21
unter Ausschluss der Schreibform(en):