Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufnehmen/Aufnehmen

A etwas vom Boden nehmen, in die Höhe nehmen
    I aufstecken
    II herausnehmen, entfernen
    III aufladen, aufnehmen, ernten
    IV Sitzung aufheben
B in Empfang oder Besitz nehmen
    I sinnlich
    • 1 eine Sache
      • a erhalten, empfangen
      • b erheben, einziehen, beziehen
      • c nutznießen
      • d borgen, entleihen, Schulden aufnehmen
      • e (eine Erbschaft) antreten, übernehmen
      • f zu Lehen nehmen, empfangen
      • g einen Lehensauftrag entgegennehmen
      • h (vor Gericht) übernehmen, sich einweisen lassen
      • i übernehmen, auftragsgemäß in Besitz nehmen
      • k in Beschlag nehmen
    • 2 ein Recht, Bürgerrecht, Mitgliedschaft, Gewerberecht erwerben
    II übertragen
    • 1 gewaltsam Besitz ergreifen
      • a erobern
      • b aufbringen
    • 2 festnehmen, ertappen
C aufnehmen (in eine berufliche oder rechtliche Stellung)
    I als Bürger, Mitglied, Genosse
    II in die bäuerliche Leihe aufnehmen
    III Schutz gewähren
    IV Zuflucht gewähren; bei sich aufnehmen, beherbergen
    • -- ähnliche Bedeutung
    V Vieh einstellen
    VI adoptieren, (an Kindesstatt annehmen); einsetzen
    VII einstellen, anstellen, in Dienst nehmen
    VIII anwerben, aufstellen
    IX bestätigen, anerkennen als
    X zulassen, konzessionieren
D einverstanden sein, beschließen
    I einen Beschluß fassen, ihm beitreten
    II abmachen, vereinbaren
    III sich verpflichten
    IV einverstanden sein
    V sich unterwerfen, anerkennen
E zurücknehmen, wieder wegnehmen
    I wieder an sich nehmen
    II ein Lehen (zur Weiterverleihung) zurücknehmen
    III das Bürgerrecht aufnehmen jemanden aus der Stadt entlassen, abziehen lassen
    IV jemanden eines Amtes entbinden
    V zurückverlangen
    VI einen (abgetretenen) Klageanspruch wieder an sich ziehen
F anfangen, beginnen
    I anfangen
    II begründen, stiften
    III in Kultur nehmen
    IV bergmännisch: den Betrieb (wieder) eröffnen; muten
G den Eid aufnehmen 
    I einen zugeschobenen Eid annehmen und leisten
    II vereidigen; Eid entgegennehmen
    III den Eid leisten
    IV einen Eid hinnehmen, sich auf ihn einlassen
    V ?
H etwas zur Erledigung übernehmen
    I eine Arbeit, Auftrag, Amt übernehmen
    II sich einer Angelegenheit (als Vermittler) annehmen, sie in die Hand nehmen
    III auf sich nehmen (für einen anderen)
    IV eine Klage vor Gericht (zur Verhandlung), eine Erklärung annehmen
    V an den stab aufnehmen zu Gerichtshanden übernehmen
    VI zur Beförderung übernehmen
J festsetzen, bestimmen, festlegen
    I einen Bußbetrag
    II einen Termin anberaumen
    III eine Überlegungsfrist ausmachen
    IV verschieben, vertagen; aufheben
    V protokollieren, ausstellen
    • -- ausstellen lassen
    VI sich Frieden geloben lassen
K Kundschaft (Beweis, Zeugen) aufnehmen 
    I eine Aussage annehmen, entgegennehmen
    II annehmen, zulassen, beiziehen
    III vorbringen
    IV kundschaft aufnehmen als künftigen Zeugen anrufen
L Verschiedenes
    I fördern
    II freiung aufnehmen Asyl erwerben
    III einen Deich okkupieren
    IV entnehmen
    V abnehmen
    • 1 Rechnung abhören, als richtig feststellen und abschließen
    • 2 abnehmen (prüfen und feststellen) einer geleisteten Arbeit
    VI einschließen, absorbieren
    VII brechen
    VIII den Rechtsweg beschreiten, zu Recht stehen
    IX abfassen, vorbringen
    X auffassen, aufnehmen, sich dazu stellen
    XI jemanden sich vornehmen
    XII "abschätzen"(?)
    XIII ?
I Einführung einer Vorschrift
  • -- hierzu?
II Abkommen, Übereinkunft
III Förderung, Wohlfahrt