Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufnehmgeld
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Aufnahme
Aufnahmegeld
aufnehmen
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Aufnehmer
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I
Übertragungsgebühr
- wann ain burgerliche behaussung verkauft wierdet ... daß aufsagenzünßgelt sambt dem aufnembgelt gehört dem herrn richter zue1598 ÖW. VI 385Faksimile (ca. 48 KB)
- Unger,SteirWsch. 33
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
Gebühr des Bergrichters
- von wegen der sibenkreutzer aufnemgelt der lehenschafft halben1556 SchwazErf. 31 § 3Faksimile - in Google Books
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