Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufnehmgeld

Aufnehmgeld

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I Übertragungsgebühr
  • wann ain burgerliche behaussung verkauft wierdet ... daß aufsagenzünßgelt sambt dem aufnembgelt gehört dem herrn richter zue
    1598 ÖW. VI 385
  • Unger,SteirWsch. 33
II Gebühr des Bergrichters
  • von wegen der sibenkreutzer aufnemgelt der lehenschafft halben
    1556 SchwazErf. 31 § 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):