Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufpfand

Aufpfand

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
übermäßiges Pfand (I) 
  • wahr vnd raublichen vffpfandt, die besser send gewesen, den das gelt
    17. Jh. Biberach/FreibDiözArch. 19 (1887) 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):