Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufrechnen

aufrechnen

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I Rechnung legen, abrechnen
II Rechenschaft geben, insbesondere über die Zahl des alpberechtigten Viehs
III die Zeche berechnen und bezahlen
  • wanne ... de geste upgherekenet hebbet
    1. Hälfte 14. Jh. GoslarStat. 51
-- den Preis
IV anrechnen, zurechnen, in Gegenrechnung abziehen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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