Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufsatzbuch

Aufsatzbuch

  • abschriften, die ... durch den staatsschreiber ... oder durch solche staats-beamte, denen die bewahrung der aufsatz-bücher anvertraut ist, von dem aufsatz gefertiget worden sind
    BadLR. 1809 Satz 1335, 2