Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufschlägelgeld
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Aufschlägelgeld
- wo das jemand gerecht ist zum bauen, der nehme des weg mit willen des kaeufers, und gebe wieder das aufschlaegel geld, und bezahle es auch demselbigen, als er das holtz erstmahl gekaufft hat1611 StolpStat. 250Faksimile (ca. 172 KB)