Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufsetzen
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Aufsehung
aufseilen
Aufseilung
aufsein
aufseligen
aufsellen
aufsenden
Aufsender
Aufsendung
Aufsetzelgeld
A wörtlich
- I von Sachen
- 1 das Banner aufpflanzen
- 2 Schiff auf die Werft "aufsetzen"
- 3 Waren aufbewahren
- 4 Münzen prüfen
- 5
- 6 Kreuz in den Boden stecken zum Zeichen, daß das Gericht eingreift
- 7
- 8 Strohkranz als Erkennungszeichen für finniges Fleisch anbringen
- 9
- 10
- 11 Kaiserkrone aufsetzen
II von Personen
B übertragen
- I von Sachen
- 1 auferlegen
- 2 bestimmen, verordnen, vorschreiben
- a Landfrieden
- b Ordnung, Vertrag annehmen
- c Recht
- d Preis festsetzen
- e den Eid vorschreiben
- f Termin ansetzen
- 3 schriftlich niederlegen
- 4 berufen, anregen, einführen
- a Gerichte
- b Gebrauch
- c Gesellschaft begründen
- d Feldzug ansetzen
- e eine Tagfahrt
- f etwas Böses anstiften
- g
- h
- 5 sich etwas vornehmen
- 6 etwas hinzufügen, einen Betrag hinaufsetzen
- 7 etwas einsetzen
- 8 ausrüsten
- 9 auf später hinausschieben
- 10 jemandem die Zunft aberkennen
II mit persönlichem Objekt
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Aufsetzer
Aufsetzung
Aufsicht
Aufsichter
aufsichtig
Aufsichtigkeit
Aufsiegelung
aufsieglen
Aufsitz