Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufsperren

aufsperren


I öffnen, aufschließen
-- eine Festung
  • ein jeder haubtmann soll ... dem schloß mit auf- und zusperren gewerttn
    1510 Burghausen(Huber) 161
II beschlagnahmen, festhalten
  • do sperreten die schuldiger uff der frawen gerade
    oJ. MagdebSchSpr.(Gaupp) 259
unter Ausschluss der Schreibform(en):