Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufsprechen

aufsprechen

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nd. upspreken, fries. opspreka, nl. opspreken 

I etwas beanspruchen
II jemanden beschuldigen, gerichtlich belangen
III erklären, aussagen
IV zusprechen, beistellen
  • sall der schultis den geschworen ein ferdel weins aufsprechen 
    1618 RhW. II 2 S. 78
V einen Gesellen abdingen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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