Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufstecken

I etwas öffentlich in der Höhe anbringen
  • 1 ein Zeichen
    • a um (bei Märkten) den Verkaufsbeginn anzuzeigen
      • -- den Preis
      • -- die Freiung
    • b
    • c
    • d das Feuersignal
  • 2 den Bundschuh auf die Stange stecken
  • 3
II einen Preis aussetzen
III Ausschank beginn
IV Kornpreis steigern
V zum Verkauf ausbieten
VI die Grenze abstecken
VII Waffen verbotenerweise tragen
VIII die Güter der Gemeinde im Aufstrich verpachten
IX Geld zurücklegen, kapitalisieren
X ein Unternehmen aufgeben
XI etwas annehmen