Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufstoßen

I wörtlich
  • 1 auf den Boden stoßen
    • a das Banner aufpflanzen
    • b mit dem Stab auf den Boden stoßen als Zeichen des Gerichtsbeginnes
    • c
      • -- Grenze abstecken
  • 2 einstoßen, gewaltsam öffnen, einbrechen
  • 3 (bei der Haussuchung) die Hände hinaufstrecken
II umstoßen, aufheben
  • 1 den Schiedsvertrag
  • 2 den Frieden brechen
  • 3
III Klage verschieben
IV angreifen
V mit jemandem in Zwist geraten
VI Geldbuße auferlegen