Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auftrecken
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I
etwas aufrühren, veranlassen, einem etwas auferlegen, besonders eine Leistung
- einigen costen aufzutrecken1594 WürtLTA.2 I 225
- daß ... mehrere beschwerd ufgetrocken werden will1595 WürtLTA.2 I 393 [und öfter]
II
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