Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auftreten
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- so treten die nuwen [herren] uff unde die alden ab14. Jh. Weichb.(Dan.) 355Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zeugen auftreten lassen1783 Sonnenfels,GesSchr. II 123
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