Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufverdingen
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auftreten
Auftrieb
auftriebsberechtigt
Auftriebgeld
Auftriebrecht
Auftrift
Auftritt
(Auftuer)
auftun
Aufung
aufverdingen
zur Beförderung übergeben
- daz gewant, daß man in auf verdingt ze F.1299 Regensburg/GeöArch. I 2 S. 215
Artikel danach:
(aufverkaufen)
(aufverlassen)
(aufverzichten)
Aufwachs
aufwachsen
Aufwand
aufwarten
Aufwarter
aufwärts