Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausbemühen
Artikel davor:
Ausbehalt
ausbehalten
ausbeheben
Ausbeheben
ausbeiern
(ausbeiten)
ausbeklagen
ausbeladen
ausbeleiten
Ausbeleitung
ausbemühen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
veranlassen
- wenn sie [die Zeugen] zeugnuͤs czu geben ausbemuͤhet werden1583 SiebbWB. I 307