Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausbeute
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Ausbesetzung
ausbesondern
ausbessern
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ausbestätigen
ausbestatten
Ausbestattung
ausbestehen
ausbetagen
ausbetrügen
Ausbeute
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I
zur Verteilung gelangender Bergwerksgewinn
- diejenigen aber, so zur außbeut geld borgen, die sollen keines außbeut beschließenJoachimsthalBO. 1548 II 62Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- was alssdan uberschuß zu jeden quartal sein wurdet, ... das soll den gewercken zu ausspeut aussgetheilt werden1553 Beuthen (Oschles.)/Zivier,SchlesBgw. 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- außpeute = fodinarum fructus e fornace1557 Agricola
- 1572 CAug. I 112
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- 1732 Zedler II 2228 [und öfter]
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- Beier,HdwLex. 28
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- Veith,Bergwb. 37
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III
Diebsbeute
IV
Austausch
- die ausbeute des stifts vor das schloßoJ. Gutzeit,Livl. I 68Faksimile - in Google Books
- uthbutteoJ. Transehe,LivlMannl. 167
- Gutzeit,Livl. Nachtr. III 4