Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausbeuteschuld
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Ausbeuteschuld
- ausbeuth- oder zubußschulden ... soll in 14 tagen zur bezahlung verholffen werden1698 Span,Bergsp. 415Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg