Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausbeutkux

Ausbeutkux


I der gewöhnliche Kux im Gegensatz zum Freikux 
  • daß jede zeche in 132 kuxe vertheilet werde, und also 128 außbeuth kuxe auf einer zeche verbleiben
    1718 Bulach/Reyscher,Stat. 588
II Gewinnanteil des Schichtmeisters bei Ausbeutezechen neben seinem gewöhnlichen Lohn
  • es haben sämtliche gewercken euch nebenst euern ordentlichen schichtmeister-lohne ... jederzeit einen ausbeutkux unstreitig passiren lassen
    1673 Schneeberg/Herttwig,Bergb. 38