Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausbitter
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Ausbieter
I
Lehensanwärter
- haben sich ... die innhaber ... mit denen ausbittern vergleichen können17. Jh. Lünig,CJFeud. II 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)