Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausbitter

Ausbitter

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vgl. Ausbieter

I Lehensanwärter
  • haben sich ... die innhaber ... mit denen ausbittern vergleichen können
    17. Jh. Lünig,CJFeud. II 447
II ?
  • solle H.R. als außpitter ... zuvor ain merers hinaus emphangen haben, als sich dise schatzung erstreckt
    1561 EderRel. I 49