Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausblasen
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ausbieten
Ausbieter
Ausbietung
ausbimarken
ausbinden
Ausbitte
ausbitten
Ausbitter
Ausbittung
ausblasen
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I
auspusten
II 1
die Eröffnung oder Abhaltung einer Versammlung
- wenn man dann ein reuterrecht halten will, so soll dasselbe ... ins laͤger ausgeblasen werden1570 Lünig,CJMilit. 69Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 2
die Stunde verkünden
- [die Nachtwächter] die uhre erstlich ausblasen und demnechst rufen1711 Wittrup,RheinbergRG. 130